Wer als Anleger etwas bewirken will, der muss sein Stimmrecht nutzen. Wir sehen es als unsere Pflicht an, über die Beschlüsse der Unternehmen, in die wir investieren, abzustimmen.

Da Klimawandel und Beschäftigungspraktiken immer stärker in den Vordergrund rücken, ist es nicht überraschend, dass zunehmend umwelt- und gesellschaftsbezogene Beschlüsse auf den Tagesordnungen der Hauptversammlungen stehen. Im vergangenen Jahr haben wir über rund 280 dieser Beschlüsse abgestimmt und dabei 49% befürwortet und 50% abgelehnt – bei einem Prozent haben wir uns enthalten. Grundsätzlich unterstützen wir Beschlüsse zugunsten von Klima, Diversität und Inklusion. Entscheidend ist für uns jedoch, dass diese Beschlussfassungen auch sinnvoll sind und tatsächlich Verbesserungen bei den entsprechenden Unternehmen zur Folge haben. Wenn sie diese Anforderungen nicht erfüllen, dann scheuen wir uns auch nicht davor, dagegen zu stimmen.

Klimawandel

Die Unternehmen, in die wir investieren, müssen deutlich aufzeigen, wie sie die Ziele des Übereinkommens von Paris umsetzen wollen. Außerdem sollen sie ihre entsprechenden Maßnahmen belegen. Mittels eines Bewertungssystems können wir Unternehmen identifizieren, die diesen Anforderungen nicht gerecht werden. Sind wir bei Hauptversammlungen zur Stimmabgabe berechtigt, nutzen wir diese bewusst, um Unternehmen, die ihrer Verantwortung nicht nachkommen, eine klare Ansage zu machen.

Die Unternehmen, in die wir investieren, müssen deutlich aufzeigen, wie sie die Ziele des Übereinkommens von Paris umsetzen wollen.

Seit letztem Jahr stimmen wir auch grundsätzlich gegen den/die Vorsitzende/n des Prüfungsausschusses, wenn ein Unternehmen unserer Ansicht nach deutlich mehr zur Bekämpfung des Klimawandels beitragen könnte. Steht die betreffende Person nicht zur Wahl, stimmen wir gegen den Geschäftsbericht und den Jahresabschluss. Dieser Ansatz unterstreicht, welche Bedeutung wir klimabezogener Offenlegung und Klimamaßnahmen beimessen. Er macht überdies klar, dass wir bereit sind, das Thema zu eskalieren, um Führungskräfte in die Pflicht zu nehmen. So kam unsere hausinterne Beurteilung beispielsweise zu dem Schluss, dass Berkshire Hathaway, die Investmentgesellschaft unter der Leitung des renommierten Anlegers Warren Buffet, hinsichtlich ihrer Umweltschutzmaßnahmen zu wünschen übrig ließ. Um hierauf aufmerksam zu machen und das Unternehmen zu entsprechenden Maßnahmen zu bewegen, stimmten wir gegen die Wiederwahl des Vorsitzenden des Governance-Ausschusses.

Es dürfte wohl kaum überraschen, dass sich Unternehmen im Versorger-, Banken- sowie Öl- und Gas-Sektor mit den meisten Beschlüssen in Bezug auf ihre Pläne zur Eindämmung des Klimawandels konfrontiert sehen. In den USA sind auch Beschlüsse zu Unternehmenslobbyismus und politischen Spenden ein wichtiges Thema, während in Japan die Kernenergie regelmäßig auf der Agenda steht. Auf der Jahreshauptversammlung von Exxon Mobil stimmten wir für die Wahl neuer, „andersdenkender“ Verwaltungsratsmitglieder, die sich für eine Beschleunigung der geplanten Energiewende des internationalen Öl- und Gas-Konzerns einsetzen. Drei dieser Kandidaten wurden zu unserer Freude in die entsprechenden Positionen gewählt.

Ebenfalls stimmten wir für einen Beschluss, der das Unternehmen zur Offenlegung seiner klimabezogenen Lobbyarbeit aufforderte – auch dieser Beschluss wurde angenommen. Wir unterstützen ferner den Antrag auf die Erstellung eines geprüften Berichts darüber, wie sich das bis 2050 angestrebte Netto-Null-Szenario auf die Finanzlage des Unternehmens auswirkt. Der Antrag wurde zwar nicht angenommen, wurde aber von 49,4% der Stimmberechtigten befürwortet, was auf eine Entwicklung hindeutet, auf die in Zukunft aufgebaut werden kann.

Beschäftigungspraktiken

2021 wurden vermehrt Beschlüsse zu Beschäftigungspraktiken vorgelegt. Ein Hauptthema waren Prüfungen der Gleichbehandlung von Menschen unterschiedlicher ethnischer Herkunft, von denen wir 90% unterstützten. Wir stimmten überdies für sämtliche dieser Beschlüsse, die bei Banken oder anderen Finanzdienstleistern zur Abstimmung kamen, da in diesen Unternehmen die Diversität unseres Erachtens geprüft und verbessert werden muss. Eines der Unternehmen, bei denen die Aktionäre die Erstellung eines solchen Berichts verlangten, war die Investmentbank Goldman Sachs. Wir stimmten für diesen Beschluss, der allerdings nicht angenommen wurde. Nachdem wir uns mit dem Unternehmen getroffen hatten, waren wir jedoch von den unternommenen Schritten und den bestehenden Plänen in Bezug auf dieses Anliegen beeindruckt. Das Unternehmen sollte den Erfolg dieser Strategien messen.

Wir stimmten für 70% der Beschlüsse, die Unternehmen dazu aufforderten offenzulegen, wie sie ihre Menschenrechtsrisiken bewerten und steuern. Unsere Position in diesem Bereich ist eindeutig: Wir erwarten, dass die Unternehmen darlegen, wie sie ihre Sorgfaltspflicht in Bezug auf Menschenrechte im Hinblick auf ihre Produkte und Praktiken erfüllen. Wir verlangen, dass Unternehmen sicherstellen, dass ihre Produkte und Dienstleistungen nicht gegen Menschenrechte verstoßen. Der vermehrte Einsatz elektronischer Überwachungstechnologien und von Gesichtserkennungssoftware gibt zunehmend Anlass zur Sorge.

Im Rahmen eines Aktionärsbeschlusses wurde gefordert, dass Amazon Auskunft über potenzielle Menschenrechtsverletzungen durch sein Gesichtserkennungsprodukt Rekognition gibt. Wir stimmten für den Antrag, denn Amazon würde höchst wahrscheinlich davon profitieren, wenn eine unabhängige Prüfung darlegt, wie der Due-Diligence-Prozess des Unternehmens feststellt, ob Kunden durch Einsatz von Amazon-Produkten oder -Dienstleistungen gegen Menschenrechte verstoßen. Der Antrag wurde jedoch nicht angenommen. Die Entscheidung des Unternehmens, ein einjähriges Moratorium für den Einsatz von Rekognition durch Polizeibehörden festzulegen, lässt jedoch darauf schließen, dass sich Amazon der möglichen Gefahren in Verbindung mit seinen Technologien bewusst ist.

Diversität und Inklusion

Als globaler Vermögensverwalter wissen wir, wie wichtig es ist, regionalen Unterschieden Rechnung zu tragen. Wir würden uns mehr Diversität und Inklusion in den Vorstandsgremien der Unternehmen wünschen, denn unserer Meinung nach sind Unternehmen, die in diesem Bereich Fortschritte erzielen, im Hinblick auf die langfristige Nachhaltigkeit und eine überdurchschnittliche Wertentwicklung besser positioniert. Wenn Unternehmen unsere Erwartungen nicht erfüllen, stimmen wir üblicherweise gegen den/die Vorsitzende/n des Nominierungsausschusses oder gegen den Geschäftsbericht und den Jahresabschluss. Uns ist jedoch bewusst, dass die Entwicklung in diesem Bereich in den verschiedenen Ländern und Regionen in unterschiedlichem Tempo voranschreitet, und berücksichtigen dies entsprechend (siehe Tabelle 1).

Abschließende Erwägungen …

Dank der Stimme und Stimmrechte, die unsere Kunden uns übertragen, bietet sich uns die Möglichkeit, Einfluss auf Unternehmen zu nehmen und so deren künftige Entwicklung mitzugestalten. Wir haben dies selbst erlebt. Ein heute noch als radikal betrachteter Beschluss, der nur wenige Stimmen erhält, kann schon morgen die mutige neue Richtung sein, die vom gesamten Vorstand getragen wird. Wir sind stolz darauf, unseren Teil zum Wandel beizutragen, den die Aktionäre in die Führungsetagen bringen.

Die Unternehmensauswahl dient lediglich Illustrationszwecken und als Beispiel für den beschriebenen Anlagestil, sie stellt keinerlei Anlageempfehlung oder Hinweis auf die künftige Entwicklung dar.


1. Unsere Erwartungen bezüglich des Frauenanteils im Vorstand sind nachfolgend nach Regionen zusammengefasst
Region Erwartungen
Australien Wir erwarten eine Vorstandszusammensetzung von 40% Männern, 40% Frauen und 20% beliebigen Geschlechts
Europa Wir haben basierend auf dem Exposure fünf Länder ausgewählt, in denen wir unserer Einschätzung nach einen tatsächlichen Wandel bewirken können, indem wir die Unternehmen auffordern, die Diversität in der Führungsetage zu verbessern
Schwellenländer Wir erwarten, dass mindestens ein Vorstandsmitglied weiblich ist
Großbritannien Unsere Erwartungen entsprechen den Empfehlungen des Hampton-Alexander-Berichts sowie des Parker-Berichts
USA Wir erwarten einen Anteil von 25% an Frauen im Vorstand (dieser Anteil wird 2023 auf 30% erhöht) und ein Vorstandsmitglied ethnisch diverser Herkunft